Produkt zum Begriff Rechtsschutzversicherung:
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Die Rechtsschutzversicherung: Keine Angst vor Anwalts- und Gerichtskosten
Auch wenn es kaum einer wirklich möchte, lässt es sich nicht immer vermeiden, dass manche Streitigkeiten vor Gericht enden. Dabei können die Kosten schnell zur Belastung werden.
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Rechtsschutzversicherung (Cornelius-Winkler, Joachim~Maier, Karl~Obarowski, Rüdiger~Schmitt, Edmund~Schneider, Klaus~Stahl, Peter~Harbauer, Walter)
Rechtsschutzversicherung , Zum Werk Der seit Langem bewährte Kommentar stellt alle Rechtsfragen zur Rechtsschutzversicherung umfassend und praxisgerecht dar. Eigenständig kommentiert sind neben den ARB 2010 auch die §§ 125 - 129 VVG eigenständig kommentiert. Die neuen ARB 2012 werden berücksichtigt. Vorteile auf einen Blick - der Umfangreiche unter den ARB-Kommentaren - Berücksichtigung der ARB 2012 - Ausführungen zur Darlegungs- und Beweislast - Berücksichtigung abweichender Klauselformulierungen Zur Neuauflage Die Neuauflage berücksichtigt die zahlreichen wichtigen Entscheidungen des BGH zur Rechtsschutzversicherung - wie etwa zur Frage der Zulässigkeit von finanziellen Anreizen des Versicherers in Bezug auf eine Anwaltsempfehlung sowie zum Eintritt des Rechtsschutzfalls. Ferner werden die ARB 2012 berücksichtigt. Ein neuer Abschnitt widmet sich dem Rechtsschutz für Manager (USRB). Zielgruppe Für Rechtsanwälte, Versicherungsunternehmen, Gerichte. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 9. Auflage, Erscheinungsjahr: 201810, Produktform: Leinen, Beilage: Leinen, Titel der Reihe: Grauer Kommentar##, Autoren: Cornelius-Winkler, Joachim~Maier, Karl~Obarowski, Rüdiger~Schmitt, Edmund~Schneider, Klaus~Stahl, Peter~Harbauer, Walter, Auflage: 18009, Auflage/Ausgabe: 9. Auflage, Keyword: Versicherungsrecht; ARB; 2010; 2012; Rechtsschutz, Fachschema: Rechtsschutz~Versicherung - Versicherungskaufmann~Handelsrecht~Unternehmensrecht~Wettbewerbsrecht - Wettbewerbssache, Fachkategorie: Gesellschafts-, Handels- und Wettbewerbsrecht, allgemein~Rechtssysteme: Allgemeines, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Versicherung und Versicherungsmathematik, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XLIV, Seitenanzahl: 1142, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H.Beck, Länge: 231, Breite: 156, Höhe: 50, Gewicht: 1299, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783406585289 9783406514197 9783406423529 9783406375514 9783406345043, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: 0, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
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Wer zahlt Gerichtskosten Rechtsschutzversicherung?
Bei einer Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Versicherungsgesellschaft die Kosten für das Gerichtsverfahren, sofern der Versicherungsfall eingetreten ist und die Leistungen im Vertrag vereinbart wurden. Die Kosten für Anwälte, Gerichtskosten, Gutachter und Zeugen werden dann von der Rechtsschutzversicherung getragen. Es ist jedoch wichtig, die genauen Bedingungen und Leistungen der jeweiligen Versicherungspolice zu prüfen, da diese je nach Anbieter und Vertrag variieren können. In einigen Fällen kann es auch zu einer Kostenbeteiligung des Versicherungsnehmers kommen, beispielsweise durch eine Selbstbeteiligung oder wenn die Versicherung bestimmte Kosten nicht übernimmt.
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Ab wann erfolgt die Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung?
Die Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung erfolgt in der Regel ab dem Zeitpunkt, an dem der Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde. Es gibt jedoch oft eine Wartezeit von einigen Monaten, bevor bestimmte Leistungen in Anspruch genommen werden können. Zudem müssen die Kosten im Rahmen des Versicherungsumfangs liegen und es darf kein Ausschlussgrund vorliegen.
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Sind Verfahrenskosten Gerichtskosten?
Verfahrenskosten und Gerichtskosten sind zwei verschiedene Begriffe im rechtlichen Kontext. Gerichtskosten beziehen sich auf die Kosten, die für die Durchführung eines Gerichtsverfahrens anfallen, wie z.B. Gerichtsgebühren, Auslagen und Anwaltskosten. Verfahrenskosten hingegen umfassen alle Kosten, die im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit entstehen, einschließlich der Gerichtskosten, aber auch anderer Ausgaben wie Zeugengebühren, Gutachterkosten und Reisekosten. Es ist wichtig zu beachten, dass Verfahrenskosten in der Regel höher sein können als nur die reinen Gerichtskosten. Letztendlich sind Verfahrenskosten und Gerichtskosten Teil der Gesamtkosten, die bei einem Rechtsstreit anfallen können.
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Zahlt die Rechtsschutzversicherung die Gerichtskosten bei einem Einspruch gegen einen Blitzer?
Ob die Rechtsschutzversicherung die Gerichtskosten bei einem Einspruch gegen einen Blitzer zahlt, hängt von den genauen Bedingungen des Versicherungsvertrags ab. In der Regel übernimmt die Rechtsschutzversicherung jedoch die Kosten für Anwalt und Gericht, solange der Einspruch Aussicht auf Erfolg hat und die Versicherung den Fall als rechtlich relevant einstuft. Es ist ratsam, sich direkt mit der Versicherung in Verbindung zu setzen, um die genauen Details zu klären.
Ähnliche Suchbegriffe für Rechtsschutzversicherung:
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Wie kann man sich vor hohen Rechtskosten schützen und welche Vorteile bietet eine Rechtsschutzversicherung?
Man kann sich vor hohen Rechtskosten schützen, indem man eine Rechtsschutzversicherung abschließt, die die Kosten für Anwälte und Gerichtsverfahren übernimmt. Eine Rechtsschutzversicherung bietet den Vorteil, dass man im Streitfall rechtliche Unterstützung erhält, ohne hohe Kosten befürchten zu müssen. Zudem kann sie helfen, Streitigkeiten außergerichtlich zu klären und somit Zeit und Nerven sparen.
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Zahlt die ARAG Rechtsschutzversicherung meine Gerichtskosten aus der Zivilklage? Haben sie auch die Anwaltskosten bezahlt?
Ob die ARAG Rechtsschutzversicherung Ihre Gerichtskosten aus einer Zivilklage übernimmt, hängt von den genauen Vertragsbedingungen ab. In der Regel werden jedoch die Kosten für Anwälte und Gerichte von der Versicherung übernommen, sofern der Versicherungsfall abgedeckt ist. Es ist empfehlenswert, die genauen Bedingungen in Ihrem Versicherungsvertrag zu überprüfen oder sich direkt mit der ARAG in Verbindung zu setzen, um eine konkrete Antwort auf Ihre Frage zu erhalten.
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Ist Rechtsschutzversicherung absetzbar?
Ist Rechtsschutzversicherung absetzbar? Ja, Rechtsschutzversicherungen können unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzbar sein. In der Regel können die Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Allerdings müssen die Beiträge tatsächlich im Jahr der Zahlung geleistet worden sein und dürfen bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreiten. Es ist empfehlenswert, sich vorab bei einem Steuerberater oder Finanzexperten über die genauen steuerlichen Regelungen zu informieren, um sicherzustellen, dass die Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzbar ist.
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Greift die Rechtsschutzversicherung?
Ob die Rechtsschutzversicherung greift, hängt von den genauen Bedingungen des Vertrags ab. In der Regel deckt sie jedoch Kosten für Rechtsberatung und -vertretung in bestimmten Rechtsstreitigkeiten ab. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen der Versicherungspolice zu prüfen, um sicherzustellen, dass der konkrete Fall abgedeckt ist.
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